Aktuelle Schutzmaßnahmen

 

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

das NRW Gesundheitsministerium gab am Samstag bekannt, dass ab dem 01.03.2023 nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz zu beachten sind. Konkret bedeutet das, dass für die Beschäftigten von Arztpraxen und Krankenhäusern die Maskenpflicht entfällt. Für Besucher*Innen und Patienten*Innen bleibt die Maskenpflicht jedoch zunächst weiterhin bestehen.